Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zink
Immobilien
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote,Exposés, Nachweise, Vermittlungen und sonstige Leistungen zwischen Herrn Jimmy-AlexanderJäschke, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Zink Immobilien, Rodenkirchener Straße170–172, 50997 Köln – nachfolgend „Makler“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – nachfolgend„Vertragspartner“.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, sofern ihrerGeltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGBvor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen des Maklers
2.1 Gegenstand des Vertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertragesoder die Vermittlung eines Vertrages über Immobilien.
2.2 Der Makler ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte einzuschalten.
2.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlichetwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Der Makler kann im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere folgende Leistungen erbringen:
-Aufnahme und Analyse objektrelevanter Daten
- Marktgerechte Einschätzung und Bewertung der Immobilie
- Erstellung von Exposés und Vermarktungsunterlagen
- Bewerbung über geeignete Plattformen
- Durchführung und Koordination von Besichtigungen
- Prüfung und Weiterleitung von Interessentenanfragen
- Bonitätsprüfungen soweit zulässig- Unterstützung von Vertragsverhandlungen
- Vorbereitung und Begleitung notarieller Verträge- Information über den Vermarktungsstand
- Sonstige erforderliche oder zweckmäßige Leistungen
Ein Anspruch auf Durchführung sämtlicher Leistungen besteht nicht, sofern diese nichtausdrücklich vereinbart wurden.
3. Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen
Objektinformationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
4. Vorkenntnis
Ist dem Vertragspartner ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, wird derVertragspartner gebeten, den Makler hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
5. Maklerprovision
Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des durch den Makler nachgewiesenenoder vermittelten Hauptvertrages. Die Höhe ergibt sich aus Exposé oder gesonderter Vereinbarung.Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher geltenergänzend die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision gemäß §§656a–656d BGB, soweitdiese anwendbar sind.
6. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für andere Vertragsparteien entgeltliche Maklerleistungen zuerbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Haftung
7.1 Objektinformationen beruhen teilweise auf Angaben Dritter. Der Makler übernimmt keineGewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
7.2 Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzungdes Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf denvorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflichten / Geldwäschegesetz
Der Vertragspartner verpflichtet sich, erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig undwahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Makler erfüllt die gesetzlichen Pflichten nach demGeldwäschegesetz (GwG).
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß geltender Datenschutzbestimmungenverarbeitet.
10. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen undFernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Köln.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenunberührt.